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Universität Graz

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Mo - Fr: 7 bis 22 Uhr
Sa: 8 bis 17 Uhr

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Aufsichtsbehörde der Universität Graz:

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Aufgaben der Universität Graz: Gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 erfüllt die Universität Graz im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:

  • Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst
  • Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste
  • wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe
  • Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
  • Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten
  • Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität
  • Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst
  • Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste
  • Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung
  • Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen
  • Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten